Laos
WETTER & KLIMA
In Laos herrscht tropisches Monsunklima:
November bis Februar: gemäßigte, vergleichsweise kühle und trockene Witterung
Februar bis Mai: trocken-heiße Jahreszeit mit Temperatur bis über 40°C
Mai bis Oktober: Monsunzeit mit sehr hoher Luftfeuchtigkeit
Beste Reisezeit
Die angenehmste Zeit für eine Reise nach Laos sind die Monate November bis März.
WÄHRUNG
Laotischer Kip (LAK)
Derzeitiger Kurs:
1 EUR = ca. 9.707,10 LAK
(Stand: Dezember 2019)
Aktuelles zu COVID-19
Stand: 19.11.2020
Einreise
Laos ist derzeit weitgehend abgesperrt. Seit dem 23. März 2020 sind alle Grenzübergänge (Land- und Luftweg) für den Personenverkehr geschlossen. Ausnahmen bestehen für laotische Arbeiter aus Thailand, Vietnam und China sowie für ausländische Investoren, Teilhaber, Experten und Diplomaten unter Einhaltung von Quarantänevorschriften und nur nach vorheriger Genehmigung durch das laotische Außenministerium. Bei Einreise ist ein negativer COVID-19-Test aus dem Abreiseland vorzulegen, welcher zum Zeitpunkt der Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Nach der Einreise ist ein Wiederholungstest verpflichtend. Dieser Test ist bislang noch kostenlos.
Die Ausstellung von „Visa upon Arrival“ oder eines E-Visa für Laos ist derzeit bis auf weiteres ausgesetzt worden. Touristenvisa werden nicht mehr ausgestellt. Visa können aktuell nur in bestimmten Ausnahmefällen (ausländische Investoren, Teilhaber, Experten und Diplomaten) bei der zuständigen laotischen Auslandsvertretung beantragt werden.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind derzeit nicht möglich. Die Grenzübergänge zwischen Laos und den Nachbarländern sind für den Personenverkehr gesperrt.
Reiseverbindungen
Reguläre, kommerzielle Flugverbindungen zwischen Laos und den Staaten der Region sind eingestellt. Damit ist Laos von den wichtigen Umsteigeflughäfen abgeschnitten. Eine Ein- und Ausreise ist derzeit nur mit unregelmäßig stattfindenden Charterflügen, z.B. mit Lao Airlines über Seoul/ Südkorea möglich. Dabei darf der Transitaufenthalt in Südkorea einen Zeitraum von 24 Stunden nicht überschreiten. Mindestens 7 Tage vor der geplanten Ausreise aus Laos müssen sich deutsche Staatsangehörige bei der deutschen Botschaft in Vientiane melden, da diese dem laotischen Außenministerium deren Ausreise notifizieren muss.
Beschränkungen im Land
Reisen im Inland (Flug, Bus oder Mietwagen) sind seit dem 22. Mai 2020 wieder ohne Einschränkungen möglich. Im Falle erhöhter Neuinfektionen sind jedoch kurzfristig auch wieder Beschränkungen (einschließlich Lockdown) und Kontrollen möglich, ggf. auch nur in einzelnen Provinzen.
Hygieneregeln
Es gilt keine generelle Masken-/Handschuhpflicht, mit der Ausnahme von Inlandsflügen. Das Tragen von Masken sowie die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln werden von der laotischen Regierung dringend angeraten.
- Sollten Sie sich noch in Laos aufhalten, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich bei der deutschen Botschaft in Vientiane.
- Bei COVID-19- Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Gesundheitsbehörden telefonisch unter 165, 166 oder unter +856-20 5406-6777 und folgen Sie den dortigen Anweisungen.
- Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
- Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
- Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19/Coronavirus.
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Nach Laos ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass und dem Kinderreisepass einzureisen. Nicht möglich ist es mit Personalausweis oder dem vorläufigen Personalausweis einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente: Die Ausweisdokumente müssen mindestens 6 Monate über die Einreise hinaus gültig sein.
Wichtiger Hinweis: Bei der Einreise nach Laos muss eine Einreisegebühr von 1 US-Dollar pro Person gezahlt werden. Bei Beantragung des Visums vor Ort werden Kosten in Höhe zwischen 30US$ – 50US$, abhängig von der Nationalität, anfallen. Bei der Einreise sollte darauf geachtet werden, dass ein Einreisestempel in den Reisepass vermerkt wird. Wenn dieser fehlen sollte, kann es spätestens bei der Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten kommen.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visabestimmungen
Es wird ein Visum bei einem Aufenthalt in Laos benötigt. Das Visum kann bei einer einmaligen Einreise vor Ort an den Flughäfen Vientiane, Luang Prabang, Paksé und Savannakhet (Savannakhet nur noch bis zum 30.03.2020) für bis zu 30 Tage beantragt werden. Es besteht außerdem die Möglichkeit, vor der Reise ein e-Visum zu beantragen und damit für bis zu 30 Tage über den Wattay International Airport, den Luang Prabang International Airport oder die Lao-Thai Friendship Bridge I einzureisen. Das e-Visum berechtigt ebenfalls zur einmaligen Einreise.
Hinweis: Das e-Visum kann unter folgendem Link beantragt werden: https://laoevisa.gov.la/index.
Bearbeitungszeit: Die gewöhnliche Bearbeitungsdauer für das e-Visum beträgt 3 Tage. An Nationalfeiertagen kann es zu Verzögerungen kommen.
Besonderheiten: Geht die Reise über 30 Tage hinaus, muss ein Visum bei der zuständigen Visumbehörde beantragt werden.
Mitzuführende Dokumente:
– Visumantrag
– Mindestens eine freie Seite im Reisepass
– Biometrische Passbilder
– Hin- und Rückflugticket
– Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten.
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Es gelten folgende Ausnahmen: Reisende, die ein gültiges Weiterreiseticket in ein Drittland besitzen und innerhalb von 24 Stunden weiterreisen, benötigen für den Aufenthalt im Transitbereich des Flughafens kein Visum. Benötigt werden alle Dokumente zur Einreise in das Zielland. Hinweis: Die Ausnahmeregelung gilt nicht für Flüchtlinge und staatenlose Personen.
Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Es gelten folgende Ausnahmen: Reisende, die ein gültiges Weiterreiseticket in ein Drittland besitzen und innerhalb von 24 Stunden weiterreisen, benötigen für den Aufenthalt im Transitbereich des Flughafens kein Visum.
Benötigt werden alle Dokumente zur Einreise in das Zielland.
Hinweis: Die Ausnahmeregelung gilt nicht für Flüchtlinge und staatenlose Personen.
Einreisebestimmungen für Staatsangehörige anderer Länder
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der Website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
IMPFUNGEN
Für Laos sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Besonderheiten: Bei der Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine Gelbfieberimpfung notwendig.
Folgende Impfungen werden bei der Einreise nach Laos empfohlen:
– Impfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– Hepatitis A
– Polio
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Japanische Encephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria: Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Besonderheiten für Schwangere und Kinder:
Für Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass im Reiseziel aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
– Zika-Virus
Für Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
– Polio, Impfung möglich
– Dengue-Fieber